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Veröffentlicht von Andreas Becker (andreas.becker) am Feb 08 2012
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Mit kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung können Unternehmen und Beschäftigte den Weg in Ihre Zukunft gestalten und sichern. Deshalb hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie beschlossen, den Förderansatz QualiScheck auch im Jahr 2012 weiter anzubieten.
Die Ausgabe der QualiSchecks ist durch die RAT GmbH zunächst bis zum 30. Juni 2012 möglich. Ausgestellt werden von der RAT GmbH ausschließlich QualiSchecks für berufliche Weiterbildungen, die bis 30. Juni 2012 beginnen. Für alle von der IHK für Rheinhessen zertifizierten Weiterbildungsabgebote können QualiSchecks verwendet werden.
Mit dem QualiScheck werden 50 Prozent der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis zu maximal 500 EUR pro Person und Jahr gefördert.
Anspruchsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab 45 Jahren mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die noch nicht in Rentenbezug stehen oder kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die ihren Unternehmensstandort in Rheinland-Pfalz haben, für ihre in Rheinland-Pfalz tätigen Beschäftigten, soweit diese mindestens 45 Jahre alt sind und noch nicht in Rentenbezug stehen (Empfänger des QualiSchecks sind die Beschäftigten). Ebenso wie mitarbeitende Betriebsinhaber/-innen ab 45 Jahren in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung. Außerdem Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler ab 45 Jahren, oder Berufsrückkehrerinnen ab 45 Jahren, die den Berufsweg wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtspflichtigen Kindern unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen 1. oder 2. Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben.


Quelle: Report 01 + 02/2012; IHK für Rheinhessen, Schillerplatz 7, 55116 Mainz

Zuletzt geändert am: Feb 08 2012 um 1:14 PM

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